Technische Richtlinien

Technische Richtlinien

Zustand der Fahrzeuge

Die Fahrzeuge sollen mit ihrem Zustand möglichst nahe an den Auslieferungszustand herankommen.

Es wird zwischen Fahrzeugen im Originalzustand (Kategorie 1) und originalnah restaurierten Fahrzeugen (Kategorie 2) unterschieden. Zusätzlich gibt es eine Kategorie 3 (Sonstige Restaurierungen). Unter diese fallen auch historische Chassis mit moderner Technik, also z.B. eine Sprint mit modernem 12-V-PX-Motor o.ä. oder andersfarbige Lackierungen. Keine Eintragung erhalten dagegen Tuning- oder Customroller, die von Art und Umfang der Umbauarbeiten nicht mehr zur Erhaltung der historischen Substanz beitragen.

Innerhalb der Kategorien gibt es drei Klassen:

  1. Fahrzeug weist keine oder kaum erkennbare Mängel bzw. leichte Gebrauchsspuren auf.

  2. Starke Gebrauchsspuren und erkennbare Patina; keine Durchrostungen oder betriebstechnisch relevante Mängel.

  3. Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf, ist aber von der Gesamtsubstanz noch als „brauchbar“ oder „rettungswürdig“ einzustufen. Unter diese Kategorie fallen auch Fahrzeuge, die beispielsweise stark von einer Originallackierung abweichen.

Die Fahrzeuge müssen betriebsbereit sein, d.h. der Motor muss funktionieren und es kann aus eigener Kraft bewegt werden. Eine Zulassung ist nicht notwendig.

Kategorie 1:

Seriennummern

Fahrgestellnummer und Motornummer müssen mit den Angaben im Antragsformular übereinstimmen und auf Typ und Baujahr passen.

Lackierung

Das Fahrzeug muss die originale Werkslackierung besitzen. Ausbesserungen müssen im selben Farbton bzw. mit dem Originallack versehen sein.

Zubehör

Es darf nur Zubehör verwendet werden, welches original ist und baujahrmäßig zum Fahrzeug gehört. Als „baujahrmäßig“ sind hier analog der vorherrschenden Oldtimer-Regelungen auch Zubehörteile zu sehen, die innerhalb von zehn Jahren nach Zulassung für das entsprechende Modell auf dem Markt angeboten wurden.

Durch übermäßiges Zubehör darf der Originaleindruck des Fahrzeuges nicht verfälscht werden.

Zubehör, das eine Abnahme des Fahrzeuges für das Register erschwert oder unmöglich macht, ist zu entfernen.

Bereifung

Die Bereifung muss in betriebsbereitem Zustand sein (keine Flicken, Brüche oder Platten) und die Dimension muss passen.

Die Profilierung des Reifens muss zum Baujahr des Fahrzeuges passen.

Seilzüge

Die Hüllen der Bowdwenzüge sollten die originale Farbe haben.

Die Seile müssen richtig abgelängt sein.

Gummiteile

Die Gummiteile sollten dieselbe Farbe haben, wie die vom Hersteller für das jeweilige Modell und Baujahr verwendeten.

Technische Modifikationen

Technische Modifikationen, die für einen Betrieb auf der Straße notwendig sind, müssen zeitgemäß ausgeführt sein, und, wenn möglich nicht von außen sichtbar sein (z. B.: 2. Sofitte für Bremslicht; Bremslichtschalter).

Andere Fahrzeugteile

Es dürfen nur Originalteile verwendet werden, die neu, restauriert (z. B.: Stoßdämpfer) oder in sehr gutem Originalzustand sind.

Originalteile, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, müssen nach Möglichkeit nachgefertigt werden, oder es können Nachbauteile aus dem Handel verwendet werden, die nicht nur technisch, sondern auch optisch dem Originalteil entsprechen.

Galvanische Behandlung

Die Arten der jeweiligen galvanischen Behandlung für entsprechende Teile sind der Vespa Tecnica Reihe zu entnehmen oder bei der Kommission zu erfragen.

Kategorie 2:

Es gelten die gleichen Richtlinien für Kategorie 1 mit folgenden Ausnahmen/Änderungen:

Lackierung

Der Farbton der Lackierung muss der Originalfarbe entsprechen (Abstufungen um Nuancen sind tolerabel).

Nach Möglichkeit soll der Lack so beschaffen sein, wie bei der Originallackierung (z. B.:  Nitrolack, Einkomponenten-Metalliclack, … )

Ausbesserungen müssen im selben Farbton versehen sein.

Kategorie 3:

Die neu geschaffene Kategorie 3 dient dazu, den historischen Bestand der Vespa-Modelle, die mit moderner Technik ausgestattet sind, zu erfassen und als schützenswert einzustufen. Hierzu zählen beispielsweise Sprint- oder Rally-Modelle, die mit einem modernen PX-Motor ausgestattet sind.

Die Ausstattung des Fahrzeugs soll dem Originalcharakter der ursprünglichen Modelle nahe kommen. Bei der Lackierung ist daher auf einen möglichst zeitgenössischen Lack zu achten.

Beim Zubehör oder anderen technischen Modifikationen ist ansonsten darauf zu achten, dass die verwendeten Teile zum Original passen müssen. So führen zum Beispiel Scheibenbremsen oder Trommelvergaser an einer Sprint oder Rally zu einer Nichteintragung des Modells.

Customroller und extrem umgebaute oder in ihrem Aussehen und ihrer Technik stark vom Originaleindruck abweichende Fahrzeuge können nicht in das Register eingetragen werden.